Hallo liebe Gemeinde,
Kann mir jemand sagen, was die Gesetzeslage/StVO zu folgender Frage vorgibt?:
Im Fahrzeugschein meines Hymercamp, BJ 1991, sind 4 Sitzplätze eingetragen. Fahrer- und Beifahrersitz haben Sichheitsgurt, hinten sind keine.
Ist es zulässig trotzdem mit 4 Personen zu fahren? Es geht mir nicht um den Sicherheitsaspekt, sondern um die gesetzliche Regelung.
Beste Grüße von Regine