Nebelscheinwerfer zusätzlich auf der Stossstange anbauen... was ist erlaubt?

  • Hallo zusammen,

    Ich möchte vorne auf der Stossstange meines 290 er zusätzliche Scheinwerfer anbauen. Ich habe jetzt welche dran, Die der TÜV nicht akzeptiert... verstehe ich auch. Keine e-Kennzeichnung, Made in China. Könnte die Dinger abbauen und gut, aber ich möchte unbedingt dort Scheinwerfer haben.
    Nun wäre ich bereit einfach mehr Geld zu investieren und mir "vernünftige" Dinger zu gönnen, die erlaubt sind und keine Scherereien machen. Habt ihr Tipps für mich? Was muss ich beachten? Wären Nebelscheinwerfer sinnvoll?


    Grüße von Regine :wink


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    Hakuna Matata :ja

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinsberger (10. November 2017 um 08:14)

  • Was muss ich beachten?

    Steht alles in der StVZO:
    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
    ^


    und StVO § 17 Beleuchtung:
    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Viele Grüße aus dem Westerwald
    Alfred

  • Jo, soweit richtig. Ich meine aber noch irgendwo gelesen zu haben das Nebelscheinwerfer in einer Höhe am Fahrzeug angebracht werden müssen die mindestens 25cm, bis zur unteren Austrittsöffnung der Streuscheibe des Scheinwerfers, vom Boden entfern sein muss. Außerdem sollten die Scheinwerfer
    ein ECE-Prüfzeichen ( E-Kennzeichnung) haben. Im Zweifelsfall mal mit einem TÜV-Prüfer darüber reden.

    So blöd wie ich es brauche könnt ich mir gar nicht kommen 8o

    Spritmonitor.de

  • Hallo Regine,
    das ist klein Problem. Du kannst Nebelscheinwerfer und beim u.a. 290er auch zusätzlich Fernlichtscheinwerfer. Ob Du die Nebelscheinwerfer auf oder unter der Stoßstange montierst ist egal, da die Mindesthöhe eingehalten wird ( ausser Du nimmst runde 30 cm Nebler ). Ob rund oder eckig ist Geschmachssache. Hatte bei unserem 280er damals NS und FS auf der Stoßstange ( NS aussen, FS innen ). Da ich Alle gleichzeitug einschalten konnte ( ich weiss, nicht ganz legal ), hatte ich Nachts richtig helles Licht.
    Zusatzscheinferfer müssen natürlich ECE zugelassen sein ( E-Zeichen ).

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo Regine,

    egal was für Scheinwerfer, Prüfzeichen ist immer Pflicht. Und wenn sie montiert sind, dann müssen sie auch funktionsfähig sein. Und selbstverständlich dürfen nur die jeweils dafür zugelassenen Leuchtmittel verwendet werden. Ansonsten kommt es darauf an, was es für Scheinwerfer sein sollen, wobei nur Nebel- oder Zusatz-Fernscheinwerfer in Betracht kommen:

    Nebelscheinwerfer sind zulässig, wenn die Vorgaben in StVZO § 52 (1), die AlfredWH schon zitiert hat, eingehalten werden. Allerdings machen Nebelscheinwerfer als solche - also bei Nebel - nur Sinn, wenn sie möglichst tief angebracht sind. Eine Montage auf der Stoßstange ist daher zwar nicht verboten, aber auch nicht unbedingt sinnvoll.

    Für Zusatz-Fernscheinwerfer gelten zunächst mal die gleichen Vorgaben wie für die serienmäßigen Fernlichter gemäß StVZO § 50. Darüber hinaus dürfen aber niemals mehr als insgesamt vier Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht gleichzeitig verbaut sein! Zusätzlich zu den serienmäßigen Scheinwerfern sind also maximal zwei weitere Fernscheinwerfer zulässig.

    Was man übrigens gerade bei Wohnmobilen auch beachten sollte, ist der zusätzliche Stromverbrauch durch Zusatzscheinwerfer. Gerade bei älteren Basisfahrzeugen ist die Lima-Leistung nicht immer allzu üppig, und wenn dann neben der ganzen "Flutlichtanlage" auch noch der Kühlschrank seinen Anteil fordert, kann es durchaus mal passieren, dass die Lima nicht mehr hinterherkommt. Und dann wird die Aufbaubatterie nicht mehr geladen, möglicherweise sogar die Starterbatterie entladen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Empfehlung: Zugelassene Nebelscheinwerfer mit gelber Streuscheibe oder gelben Reflektor.
    Vorteil: Die gelbe Licht-Wellenlänge des Scheinwerfers "durchdringt" den Nebel leichter.
    Deshalb sind auch die meisten Fußgängerüberwege/Zebrastreifen mit gelber Strassenbeleuchtung.

    Zum Beispiel erhältlich bei https://www.amazon.de/Bosch-305-406-…r/dp/B002KD0GRM

    Einmal editiert, zuletzt von Number One (10. November 2017 um 11:19)

  • Empfehlung: Zugelassene Nebelscheinwerfer mit gelber Streuscheibe oder gelben Reflektor.
    Vorteil: Die gelbe Licht-Wellenlänge des Scheinwerfers "durchdringt" den Nebel leichter.
    Deshalb sind auch die meisten Fußgängerüberwege/Zebrastreifen mit gelber Strassenbeleuchtung.

    Zum Beispiel erhältlich bei https://www.amazon.de/Bosch-305-406-…r/dp/B002KD0GRM

    Die Info wurde vor 30 Jahren mal verbreitet, es wurden auch gelbe H4 Glühlampen vertrieben die bei Nebel besser sein sollen, leider funktionierte es nie :dito

  • es wurden auch gelbe H4 Glühlampen vertrieben die bei Nebel besser sein sollen, leider funktionierte es nie :dito


    dem muss ich widersprechen. Hatte vor Jahren gelbliches ( nicht gelbes ) H4 Licht; waren, soviel ich noch weiss, von Philips. Der Kontrast war um Welten besser, als bei weissem bzw. normalen Licht. OK, die gesehenen Farben entsprachen nicht den eigentlichen Farben, aber das ist egal.
    Leider gibt es diese Glühlampen nicht mehr, bzw. nicht als H7.
    Saberes weisses Licht sieht heller aus, gibt aber u.U. nicht scharfen Kontrast. Gelbliches Licht wirkt bzw. ist dunkler, gibt aber guten Kontrast. Teste das mal zuhause mit einer RGB-Lampe oder LED-Strip. Regel da mal durch alle Lichtfarben.

    Du darst nicht die gelben Scheinwerfer von früher ( waren u.a. in Frankreich vorgeschrieben ) mit den gelben bzw. gelblichen Licht von heute vergleichen. Bei den Uralten war die Lichtausbeute tatsächlich besch..., aber nicht mehr bei den Neuen.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Die Info wurde vor 30 Jahren mal verbreitet, es wurden auch gelbe H4 Glühlampen vertrieben die bei Nebel besser sein sollen, leider funktionierte es nie

    Hast Du Erfahrung ?

    Ich hab' gelbe Nebel- und sogar gelbe Fernscheinwerfer (gelbe Fernscheinwerfer sind in Deutschland nicht zugelassen) dienstlich unter schwierigsten Sichtverhältnissen getestet.
    Diese haben eine geringere Eigenblendwirkung und bieten durch die gelbe Wellenlänge des Lichtes eine kontrastreichere Darstellung.

    Dieses ist auch physikalisch begründet und deshalb gibt es eine gelbe Strassenbeleuchtung auch an Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen.

    Xenon- und LED-Scheinwerfer haben durch ihren hohen Blaulichtanteil Nachteile bei diffuser Sicht.
    Deshalb sollte man auch bei Nebelscheinwerfern auf konventionelle Glühlampentechnik setzen.
    Diese haben einen geringeren Blaulicht- und mehr Gelblichtanteil.

  • Deutschland gab es die gelben Nebelscheinwerfer und ich hatte sie auch schon verbaut und wenn sie so super wären , dann wären sie sicher nicht vom Markt verschwunden genau so wie die gelben H4
    (mach meinen Job schon über 40 Jahre)

  • und wenn sie so super wären , dann wären sie sicher nicht vom Markt verschwunden


    Weiswandreifen sind auch vom Markt verschwunden, aber waren die schlecht. Einfach keine bzw. kaum Nachfrage, gesauso wie bei gelblichen Leuchtkörpern. Alle wollen nur das "schöne" weisse Licht, wobei das eigentlich bläulich ist.
    War H1, H3 oder H4 schlecht ? Nein. Und kaum ein Hersteller baut heute noch Scheinwerfer mit H1, H3 oder H4 Lampen, vorwiegend H7, Xenon oder LED.


    Ist aber für die TE egal, da sie bereits Scheinwerfer bestellt hat und zwar LED. Damit ist die Leuchtkörperfrage dafür hinfällig.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Ich würde mir Scheinwerfer von Hella holen. Die gezeigten Scheinwerfer von amazon passen eher an die Prollkisten der "tief breit bald tod Fraktions-Mitglieder"
    Wenn ich schon Geld ausgebe, dann was vernünftiges.

    Helmut

  • Deutschland gab es die gelben Nebelscheinwerfer und ich hatte sie auch schon verbaut und wenn sie so super wären , dann wären sie sicher nicht vom Markt verschwunden genau so wie die gelben H4


    Die gelben H4, die ja in die Hauptscheinwerfer kommen, dürften schlicht deshalb vom Markt verschwunden sein, weil sie bei neu zugelassenen Fahrzeugen schon lange nicht mehr zugelassen sind. (Bzw. in Deutschland waren sie nie zugelassen, und auch in Frankreich und Schweden sind gelbe Hauptscheinwerfer schon lange verboten.)

    Bei Nebelscheinwerfern ist der gelbliche Farbton, das sog. Selective Yellow, noch zulässig. Ob er allerdings wirklich Vorteile bringt, ist zumindest umstritten. Wenn, dann könnte sich bei wirklich sehr feinen Nebeltröpfchen ein Vorteil ergeben, weil die beim gelblichen Licht herausgefilterten Blauanteile da stärker gestreut würden (MIe-Streuung). Bei größeren Nebeltröpfchen bzw. erst recht bei Regen (klassische Streuung) hingegen nicht.

    Alle wollen nur das "schöne" weisse Licht, wobei das eigentlich bläulich ist.
    War H1, H3 oder H4 schlecht ? Nein. Und kaum ein Hersteller baut heute noch Scheinwerfer mit H1, H3 oder H4 Lampen, vorwiegend H7, Xenon oder LED.


    Schlecht waren die Halogenlampen sicher nicht. Aber ich kann es jetzt direkt vergleichen, denn im alten Womo hatte ich H4, im PKW derzeit noch H1, und im neuen Womo habe ich LED-Scheinwerfer. Und die Sicht mit den LED-Scheinwerfern ist wirklich um Größenordnungen besser! Jedes Mal, wenn ich jetzt vom Womo wieder auf den PKW umsteige - bei mir in Schweden ist es ja jetzt zu dieser Jahreszeit ziemlich lange dunkel - kommt mir das Halogenlicht so richtig funzelig vor.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Die gelben H4, die ja in die Hauptscheinwerfer kommen, dürften schlicht deshalb vom Markt verschwunden sein, weil sie bei neu zugelassenen Fahrzeugen schon lange nicht mehr zugelassen sind. (Bzw. in Deutschland waren sie nie zugelassen, und auch in Frankreich und Schweden sind gelbe Hauptscheinwerfer schon lange verboten.)

    Die gelben H4 waren definitiv in Deutschland zugelassen mit E Nummer darauf können wir wetten :dito

  • Hallo,
    die meinte ich in #11; gibt's also doch noch. Das ist aber nicht richtig gelb, sondern gelblich.
    Und hier sollte auch unterschieden werden: Gelb war das, was früher in Frankreich vorgeschrieben war. Die "All Season" oder wie die Hersteller die auch nennen, sind gelblich, heisst, man sieht einen sehr hohen gelb Anteil, man kann auch fast sagen, ein Mittelding zwischen warmweiss und gelb.


    o.T. : Hier ist auch bei anderen Lampen die umgangssprachlichen Farben im engsten Sinne gesehen, falsch:
    Gelbe Rundumleuchte oder gelbe Warnleuchte : in Wirklichkeit kein reines gelb, sondern ein gelborange, das Selbe beim Fahrtrichtungsanzeiger ( Blinker ).

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )