Fahrwerk Light

  • Hallo,

    was ist der Unterschied beim Ducato 250 L beim Fahrwerk - 33 Light (zul. GG 3300 kg) und 35 Light (zul. GG 3500 kg). Sind beim 35 Light stärkere Federn verbaut ?

    Mein Ducato 33 Light ist von Werk an 3300 zul. GG. Ich wollte diesen auf 3500 kg auflasten. Freigabe von Fiat habe ich. Der TÜV stellt sich quer und möchte eine Freigabe vom Aufbauhersteller. Meiner Meinung nach sind die Fahrwerke von 33 Light und 35 Light identisch.
    Meine Achslasten sind VA 1750 kg, HA 1900 kg.
    Ich meine bei meiner Anfrage nicht das Maxi-Fahrwerk !
    Ich habe schon div. Foren und Threads durchgelesen, konnte aber keine genaue Antwort herauslesen.

    Gruß

  • Hallo kjp,

    ja, beim 35 Light + 100 kg je Achse mehr. So ist es in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. ABER: Gibt es bei den tatsächlichen Fahrwerken die verbaut sind tatsächlich Unterschiede ?

    Sinngemäß habe ich dies hier über die Light Fahrwerke im Netz gelesen: Bei der Auflastung beim Light-Fahrwerk von 3300 kg auf 3500 kg zul. GG handelt es sich um eine geringfügige Zulassungsänderung am Fahrzeug. VA und HA dürfen mit
    100kg per Achse stärker belastet werden, also auf 3,5t.
    Ansonsten handelt es sich um ein identisches Fahrzeug.

    Gruß

  • Hallo
    Für den TÜV ist der Aufbauhersteller maßgebend weil der dort als Hersteller gilt.
    und dann mußt du halt den Aufbauhersteller bemühen. das mußte ich auch für: z.B: für 3850 kg oder 225 70 15 er Reifen.
    also ganz einfach!!
    KH

  • Hallo,
    die vorderen Bremssättel sind bei meinem 35l (Dethleffs)etwas größer(Kolben). Ob das die Regel ist, weiß ich allerdings nicht.


    Gruß, Matthias

  • Hallo,
    leider bekommen manche Aufbauhersteller den Ar... nicht hoch und der Kunde muss über ein Fahrwerksoptimierer eine Auflastung vornehmen lassen.

    Gruß Rolf

    Gruß Rolf

  • Einfach mal einen andere TÜV Prüfstelle anfahren.
    Die Prüfer sind sich nämlich nicht alle einig.

    Ein Prüfer macht einen heiden Aufstand,der nächste sagt,kein Problem.
    Alles schon gehabt.

    Als ich meinen Dethleffs zur HU vorführte sagte der Prüfer fast von sich allein,soll ich den nicht gleich von 3,4 to auf 3,5 zo schreiben :D
    Ich sagte,warum nicht,wenn ich schon mal hier bin :thumbup:
    OK,aber ich muß dann 100 kg von der ungebremsten Anhängelast abziehen,nur noch 650 kg.
    Gesagt getan,hatte plötzlich 100 kg mehr Zuladung.
    Ohne irgendwelche technischen Veränderungen,keine Luftfeder.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Mein 5,41-er Kastenwagen mit Knaus-Ausbau wurde anscheinend von Knaus als 30 Light gekauft und dann von Knaus im Werk mit zusätzlichen Spiralfedern von Goldschmitt auf 3,3 t aufgelastet. Anscheinend ist die nachträgliche Umrüstung für Knaus günstiger als gleich einen 33 Light einzukaufen.
    Ich hab dann mein Fahrzeug ohne jegliche technische Änderung auf 3,5 Tonnen aufgelastet.
    Die einzelnen Achslasten blieben jedoch unverändert.

  • Hallo Klammeraffe,

    der TÜV-Prüfer stellt sich nicht quer, er muss auf Grund gesetzlicher Bestimmungen so handeln!

    Nach dem dein Womo beim Aufbauhersteller war, hast du keinen FIAT, FORD etc. mehr, zumindest lt. Gesetz.

    Schaue bitte in deine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ex Fahrzeugschein). Dort steht in der Spalte D.1 der Hersteller (Hymer, Detleffs, Knaus etc.). Von diesem brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (eventuell mit Auflagen). Dann ist eine Auflastung ohne Probleme möglich.

    Kamann hat das richtig dargestellt.

    Gruß Mike

    Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest Du überall. W.B.
    Wenn der Tod kommt, ist der Reiche ohne Geld und der Arme ohne Schulden. Estländisches Sprichwort

  • Hallo,

    jetzt lese ich in Punkt 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) der Zulassungsbescheinigung Teil 1: * F1 (zul. Gesamtgewicht) + 100 U. 7.2 (Hinterachse) + 150 B. ANHÄNGERBETRIEB, DANN ZUL. GES-GEW. D. ZUGES MAX. 5800 KG

    Was bedeutet dies ? Das heißt ja, das das zul. GG bei 3400 kg liegt und die Achslast der Hinterachse bei 2050 kg (Achslast eingetragen unter Punkt 7.2 = 1900 kg) wenn ich einen Anhänger dran habe. Aber da muss das Fahrwerk ja auch diese erhöhte Lasten bzw. Achslasten aushalten. Darf ich dann wenigsten auch ohne Anhängerbetrieb bis 3400 kg zuladen, ohne überladen zu sein ?

    Anmerkung: Ich fahre ein rel. kleines WOMO, Duc. 160 MJ. Das Womo ist 5 m lang, ca. 3 m hoch (Dachbett). In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht G (Leermasse) 2515 kg. Auf Waage gewesen, WOMO leer, alle Tanks leer, kein Fahrer. Ergebnis 2820 kg !

    Gruß

  • Darf ich dann wenigsten auch ohne Anhängerbetrieb bis 3400 kg zuladen, ohne überladen zu sein ?

    NEIN, das zul. GG. des Fahrzeuges inklusive der Stützlast der AHK darf auch bei Hängerbetrieb nicht über 3300kg liegen.
    Lediglich darf die Hinterachslast bei Hängerbetrieb 150 kg höher sein.
    Bei "Solo"-Betrieb auch nur max 3300 kg und Achslasten max wie angegeben (HA 1900 kg).
    Man kann die Achslasten nicht einfach Addieren.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hallo,

    vielen Dank für euere Unterstützung. Da muss ich mal schauen, wie ich das Problem lösen kann. Da wird mir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als hinten Zusatzfederneinbauen zu lassen.
    Aber schon ein bisschen ärgerlich, da der 33 Light und der 35 Light das identische Fahrwerk (Bremsen, Federn etc.) haben.
    Von Fiat habe ich die Freigabe, aber warum bekomme ich die nicht vom Aufbauhersteller ?! Das Fahrwerk weiß doch nicht, aus was die Zuladung besteht.

    Gruß

  • Zitat

    Von Fiat habe ich die Freigabe, aber warum bekomme ich die nicht vom Aufbauhersteller ?!

    Fiat ist nicht dein Fahrzeughersteller sondern der Aufbauer gibt den Hersteller.Dieser Aufbauer hat die Verantwortung .Die Gründe dazu sind verschieden.

    Wäre unsere Regierung die Mafia hätten wir die hälfte Korruption und doppelt soviel Spaß

  • Ich hab an meinem Kastenwagen im Motorraum 2 verschiedene EG-Zulassungsnummern: Die von Fiat und die von Knaus
    Deshalb konnte sich der TÜV-Prüfer bei der Auflastung aussuchen, welche er jetzt verwendet.


    Edit: Zitat mit Verweis auf Nutzungsbestimmungen gelöscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinsberger (14. März 2017 um 11:04)