Gutachten Ablastung HA DUC 290-J5-C25

  • Gesucht habe ich hier schon, jedoch konnte ich hinsichtlich einer eventuellen Freigabe nix aussagekräftiges finden...

    Hat schonmal einer der hier Angemeldeten Erfahrungen mit der Ablastung seines Wohnmobils "ohne technische Änderungen" gemacht?
    Speziell eventuell sogar mit der Basis DUC 290/J5/C25?

    Die maximale Hinterachslast unseres 3,5t-Mobils beträt 1950kg, wohingegen die erhaltenen Alu-Felgen eine zugelassene Radlast von 950kg haben und somit 50kg darunter liegen. Es geht also nur um eine Ablastung von 50kg! Für eine Eintragung benötige ich lt. TÜV eine Freigabe/ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers darüber....dann könnte es losgehen.

    FIAT/D habe ich kontaktiert: Fz. zu alt.
    SAVEL als Hersteller habe ich auch angeschrieben - da scheinen alle zu findenden Kontaktdaten veraltet zu sein.
    Auf eine Info von FIAT/D hinsichtlich neuer Mail-/Faxadresse warte ich...

    Eventuell stand ja schonmal jemand vor demselben "Problem"...und hat solch ein Schreiben (das sich auch auf eine Ablastung von 3500 auf 2800kg beziehen kann) noch liegen.

    Gruß und Dank vorab!

    Gruß Torsten.

  • Ich glaub eher das die Felgen gemeint waren. Zum ablasten brauchst du nur eine offizielle Wiegenote des Leergewichtes und die Gebühren beim TÜV. Zum ablasten brauchst du keine Freigabe.
    Ich hab früher meine Werkststtautos oder eher Kleinlaster angelastet zum steuern sparen. Da gibt es keine Gutachten.
    Und beim VW T3 gibt es für Mercedes Felgen auch immer das Problem mit der ablastung. Da wollten die immer was für Felgen und reifen an Papier. Aber fürs Fahrzeug noch nie.
    Frag nochmal nach was er meinte.

  • Auf meine Frage ob man für die Felgeneintragung die Hinterachse um 50 kg ablasten lassen kann, kam die Antwort "Nur mit Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers".
    Für`s Auflasten kann ich es ja verstehen...aber so?
    Naja.

    Ich habe übrigens soeben eine Mail vom Prüf-Ing. einer anderen Station bekommen, in der steht:

    "Hallo Herr xxx,
    Ihr beigefügtes Gutachten kann ich allerdings nur als Nachweis für die Felgentragfähigkeit verwenden. Um ein positives Gutachten (Einzelabnahme) zu erstellen, brauche ich ein Vergleichsgutachten eines beliebigen Radherstellers (für 6,5JX16H2 ET50) für den Typ 290 (egal ob Peugeot, Fiat oder Citroen). Wohnmobile ablasten ist zwar eine heikle Angelegenheit, aber ich denke 50kg kann man gerade noch akzeptieren."

    Damit suche ich jetzt also ein solches Gutachten...

  • Ich habe durch eine glückliche Fügung die LM-Felgen eines beschlagnahmten Schleuser-WoMos erwerben können und mittlerweile auch ein Gutachten dafür bekommen. Da in Italien alles etwas anders ist, hat der Besitzer die eigentlich nur für den 230er bestimmten Räder an seinen 290 geschraubt und ist so gefahren.

    Um sie in D eingetragen zu bekommen, benötige ich irgendein Felgen-Gutachten für die Baureihe 290 (Fiat/Peugeot/Citroen), in dem die Felgengröße 6,5x16 ET50 LK 5x118 gelistet ist.

    Hier der Wortlaut:

    ""Hallo Herr xxx,

    Ihr beigefügtes Gutachten kann ich allerdings nur als Nachweis für die Felgentragfähigkeit verwenden. Um ein positives Gutachten (Einzelabnahme) zu erstellen, brauche ich ein Vergleichsgutachten eines beliebigen Radherstellers (für 6,5JX16H2 ET50) für den Typ 290 (egal ob Peugeot, Fiat oder Citroen)."

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
    Gruß und Dank,
    Torsten.

  • Danke Peter,

    es ist weder dort noch in der TÜV-Datenbank ein Gutachten für die Kombination 6,5x16 in Zusammenhang mit dem 290er zu finden. Selbst im WWW habe ich jetzt gut 3 h alles durchforstet. Ich glaube mittlerweile auch nicht, dass es ein solches GA gibt.
    Meine letzte Hoffnung ist Robert Most.

  • Es gibt noch die Möglichkeit der Einzelabnahme nach Traglast Gutachten.
    Das darf aber nur der TÜV Ing. Machen.
    Da werden die Räder auf Freigänigkeit und Abdeckung geprüft und eingetragen.
    Das wird sehr häufig bei älteren Fahrzeugen gemacht.
    Muss ich auch immer wenn ich auf VW T3'S Mercedes Felgen eintragen lassen will. Da gibt es auch keine Papiere für. Du musst dir beim reifen Handel ausrechnen lassen welche reifen darauf dürfen. Traglast und abrollumfang müssen zum original passen. Dann geht das absolut stress frei.
    Das ist der einfachste weg.

  • Ich habe mit dem Schleswiger Prüf-Ingenieur alles durchgespielt (und auf diesen Mann lasse ich nix kommen).
    Bei meinem Delta hat er in der Umbauzeit fast graue Haare bekommen, eine Regelung haben wir immer gefunden.

    Er kann die Felgen nur eintragen, wenn er ein Vergleichsgutachten irgendeines Herstellers mit genau den Felgenabmessungen für den 290er hat. Genau das wäre dann auch eine Einzelabnahme und - im Gegensatz zum Prüfer in FL - benötigt er keine Freigabe vom Hersteller für eine Ablastung um 50kg. (Hinterachslast 1950kg bei einer Radlast von 950kg.) Er selbst hat die TÜV-Datenbank gut eine Stunde durchforstet und nichts gefunden.

    Der Ing. in Flensburg meinte, dass er ohne eine solche Freigabe nicht tätig wird...

    Das mit dem Ausrechnen ist über den im WWW zu findenden Umfangsrechner für Jedermann selbst machbar:
    http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

    Demzufolge müsste ich auch eine Tachoangleichung vornehmen lassen, da der Tacho (rechnerisch) 2km/h weniger anzeigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Navyman (22. Januar 2015 um 11:03)

  • Dann frag mal in Rendsburg an. Der kann das auch ohne.
    Der schleswiger ist bei weitem nicht so hilfsbereit wie er immer tut. So kennst ich den. Das was in Rendsburg eingetragen wird würde der am liebsten wieder streichen.

  • Habe gerade dort angerufen und erfahren dass ich sie nicht fahren darf, weil eine Nutzlastverringerung an der HA nur bei LKWs, nicht jedoch bei Wohnmobilen möglich ist. Wenn Freigängigkeit und Umfang passen, wäre es sonst kein Problem.

  • Das kann ich kaum glauben. Ich hab gestern abend privat auch noch mal angerufen und da weiß er nichts von. Also wenn du es wirklich willst dann komm nach Rendsburg und ich kümmer mich drum.
    Da halte ich jede wette das die gehen.

  • Habe Mittwoch Knie-OP-Termin...wenn alles wieder OK ist, komme ich gerne längs.

    Ich habe gleich nach dem Lesen des Tips in RD angerufen. Was mich sofort verwundert hat: die Nummer ist im WWW sogar zu finden. In SL & FL kommt man nur über die 0800 ran...

  • So, zur Ablastung habe ich jetzt FIAT/SEVEL angeschrieben.
    Ergebnis: auch wenn das Fahrzeug von SEVEL hergestellwurde, muss ich PEUGEOT als eingetragenen Hersteller kontaktieren.

    Das habe ich gemacht und dies ist das Ergebnis:
    Guten Tag Herr xxx und vielen Dank für Ihre E-Mail.
    Herr xxx, ich habe Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Diese teilte mir mit, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug ursprünglich um ein Fahrgestell handelt. Da wir nicht beurteilen können, was aus diesem Fahrgestell geworden ist, ist es nicht möglich mitzuteilen ob eine Ablastung durchführbar ist. Aus diesem Grund bitten wir sie sich an den Umbauer des Fahrzeugs zu wenden. Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung zu machen und wünsche Ihnen eine angenehme Woche! Mit freundlichen Grüßen

    Also habe ich ADRIA angeschrieben.
    Ergebnis:
    Sehr geehrter Herr xxx, der Umbauer dieses Reisemobiles – die Firma Adria Belgien – existiert bereits seit 2 Jahrzehnten nicht mehr. Es gibt keinerlei Unterlagen mehr aus der damaligen Zeit. Aus diesem Grund kommen Sie auf diesem Weg nicht weiter. Ich kann allerdings nicht verstehen, warum ein TÜV-Ingenieur dieses nicht selbstständig in einer Einzelabnahme bescheinigen kann.
    Freundliche Grüße.

    Ich bleibe dran...


    EDIT: Name unkenntlich gemacht. Gruss Ghost

    5 Mal editiert, zuletzt von ghost (26. Januar 2015 um 21:33)