Hallo Johannes,
das Fzg. sollte ja immer in P(arken) abgestellt werden. Aus dieser Position darf sich der Wählhebel nur mit Zündung an, Betätigung der Bremse und Drücken des Knopfes am Hebel wegbewegen lassen. Das ist die Sicherung dafür, dass nicht ein Kind oder Hund oder irgendwelche andere Tätigkeiten, die es in Fzg. geben soll den Wählhebel nach D oder R drücken. Ohne angezogene Handbremse würde das Fzg. sonst wegrollen oder bei laufendem Motor sogar wegfahren. Diese Sicherung ist auch TÜV relevant, wird aber nicht immer geprüft. Auch aus N darf der Wählhebel nur mit Betätigung der Bremse und Entsperrknopf wegbewegt werden. Die Sperre wird durch einen Verriegelungsmagneten realisiert.
Das Wählhebel Steuergerät hatte aber so seine SChwierigkeiten.
LG
Nessie