Wasserschaden und mehr....

  • Ein Vergleich ist idr. nur zu erzielen, wenn der Verkäufer einknickt oder seine Ruhe erkaufen will.

    Zitat

    Leider ist das nicht so einfach, es steht auch drin „ soweit mir bekannt kein Wasserschaden und keine Feuchtigkeitsschaden“

    Also das heißt ich muss es wirklich nachweisen dass der Verkäufer davon gewusst hat.

    Du hast ein Fahrzeug ohne Gwährleistung gekauft. Da muss man ganz genau prüfen was man kauft. Dafür bezahlt man idr. auch weniger als beim Händler, welche eine Gewährleistung geben muss, muss dann aber auch damit rechnen das man das Risiko welches besteht, selbst trägt.
    Der Verkäufer hat das FZ nach bestem Wissen und Gewissen verkauft und von dem Schaden nichts gewusst. Das ist nicht unüblich, denn oft sind auch größere Wasserschäden für viele Nutzer nur schwer zu erkennen.

    Ich denke, da gibt es keine große Chance, auch nicht mit Anwalt. Hast Pech gehabt.

  • Der Verkäufer hat das FZ nach bestem Wissen und Gewissen verkauft und von dem Schaden nichts gewusst. Das ist nicht unüblich, denn oft sind auch größere Wasserschäden für viele Nutzer nur schwer zu erkennen.


    Genau das bezweifle ich sehr.
    Bei der Übergabe hat der Verkäufer zu mir gesagt dass er
    Wohnmobil schon drei Jahre hat, jetzt
    stellt sich raus dass WOMO nur ein Jahr
    in seinem Besitz war.

    Na ja, klar hätte ich besser alles überprüfen sollen aber in
    dem Moment war ich irgendwie „geblendet“ von allgemein gutem Zustand und netten
    Verkäufer der sich jetzt voll zurückgezogen hat
    und nicht auf meine Nachrichten antwortet.

  • Ist der Verkäufer ein Händler?
    Außerdem, wenn er dir wirklich eine falsche Haltezeit genannt hat, dann wäre zumindest ein Anfangsverdacht gegeben, dass er um den Schaden wusste. Denn mit der falschen Angabe könnte er versucht haben in betrügerischer Absicht ein Vertrauensverhältnis herzustellen, bei dem dann nicht nach Schäden gesucht wird. DAS wäre ggf. gerichtsverwendbar...

    Gruß Sven

  • Hallo Walter

    Es tut mir leid, dass es dich und deine Familie auch so getroffen hat und noch in eurer schwierigen Situation.

    Wir haben vor einigen Jahren etwas ähnliches erlebt. Ich versuche es kurz zu schreiben.

    Als eher "junge Camper" haben wir uns entschieden ein Womo zu kaufen als zu mieten. Wir haben uns bewusst eines gesucht, an dem noch einige Rep. anstehen um das Budget zu entlasten. Hatten eines gefunden von Privat bei dem alles passte, ausser der Wasserschaden den ich nicht abschätzen konnte. Also ein Dichtheitstest vereinbart auf meine Kosten, um zu wissen wie gross Wasserschaden ist. Hatte beim Fahrzeugkauf ein schlechtes gefühl und erst bei der Fahrzeug übergabe den Beleg des Dichtheitstest bekommen. Das schlechte gefühl bestätigte mich bei mehreren Punkten am Womo. Kein Händler in der Region wollte mir nochmals ein Dichtheitstest machen, da ausgelastet. Abber bestätigten mir mündlich das an mehreren zusätzlichen Stellen Wasser drin ist, also eine Dachlucke raus. Oh schreck. Darauf mit Verkäufer verhandelt und kleinen Betrag zurückerstattet bekommen.Nach unserem Urlaub wollte ich mit der Hauptrep. in ruhe beginnen .Doch im Urlaub lief das Wasser rein. Also früher zurück + noch im Urlaub riss ich das Dachblech runter und was ich da sah glich nicht mehr an einem Womo. Jetzt wusste ich auch warum die kleinen Oxid Löcher auf dem Dach. Also brauchte ich ein neues Dachblech nur mal 2500,- Fr. Aus entsetzen kontaktierte ich die Firma die den Dichtheitstest gemacht hat. Oh es wurde kein Test gemacht die Rechnung existiert nicht. Darauf erfuhr ich die Wahrheit von der Firma. Völlig wütend forderte ich den Privat Verkäufer auf uns auf eine angemessene Rückerstattung. War aber nicht einerstanden und wollte nichts zurück zahlen obwohl er wusste, dass er uns getäuscht hatte. Also musste ich auf unfreudliche Art mich wehren(Anwalt). Es wurde mir abgeraten vor Gericht zu gehen bei so "kleinen Beträgen". Also mussten wir uns mit den Anwälten auf ein Betrag einigen, der immer noch weit über dem Fahrzeugwert mit Wasserschaden lag. Obwohl bei einem korrektem Dichtheitstest die grösse des Wasserschaden sichtbar gewesen wäre.

    Meine Meinung:

    Versuch mit dem Verkäufer nochmals zusammen zu sitzen, wenn dies möglich ist und deine Situation zu Schildern. Vielleicht kommt er so zur Einsicht. Falls nicht kläre ab, ob in deinem Fall es möglich wäre den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da du getäuscht wurdest. In der Schweiz hätte ich die möglichkeit gehabt, dies wollte ich aber nicht und hatte das Womo auch schon zerlegt.

    Der Weg mit Annwalt + Gericht ist teuer und lohnt sich nicht immer. Wichtiger es bringt dich im Moment nicht weiter und keine schnelle Lösung. Du musst dich jetzt entscheiden, ob du die Rep. machst oder nicht. Bei einer Rep. kannst du schlecht zurück.

    Gruss Matthias

    Ich sende dir noch eine PN mit Bildern.

  • Zitat

    Bei der Übergabe hat der Verkäufer zu mir gesagt dass er
    Wohnmobil schon drei Jahre hat, jetzt
    stellt sich raus dass WOMO nur ein Jahr
    in seinem Besitz war.


    Walter das "Gesagte Wort" hat vor Gericht wenig bis garkeinen Wert. Das wird dich nicht weiter Bringen. Zu sehen wäre das ja im Brief bzw Schein Wie lange das WOMO auf den Verkäufer Zugelassen war. Klar Könnte auch sein das er das WOMO schon 2 Jahre davor gehabt hat nur hat er es nicht Zugelassen diese Möglichkeit würde ja auch bestehen. Aber Warum????

    Walter Leider ist es ja heute nicht mehr so einfach wie Früher mit den Alten KFZ Briefen. Dort waren die Letzten Halter ja Bekannt und man hatte die Möglichkeit diese zu Kontaktieren um Antworten zu Bekommen. Heute leider nicht mehr so einfach bei den Neuen Briefen. Aber mit einer Abfrage über das KBA sollte auch das nicht das Problem sein an den Letzten Halter vor deinem Verkäufer zu Kommen.

    Denn es Könnte ja sein das der Halter damals das WOMO Verkauft hat wegen Wasserschaden. Und dieses auch im Kaufvertrag vermerkt hat das würde dich natürlich ein ganzes Stück nach vorn bringen. Erst recht wenn noch eine Kopie vom Kaufvertrag Existent ist der zwischen dem Jetzigen Verkäufer und dem Damaligen Verkäufer vorhanden ist. Wenn in dem Vertrag ein Wasserschaden Vermerkt wurde dann hast du schon mal gute Karten auf der Hand. Aber das wäre ja zu Schön um Wahr zu sein.

    Zitat

    .........aber in dem Moment war ich irgendwie „geblendet“ von allgemein gutem Zustand und netten
    Verkäufer der sich jetzt voll zurückgezogen hat
    und nicht auf meine Nachrichten antwortet.


    Walter das kann Passieren das man Geblendet ist von etwas was gut aussieht der Preis stimmt und der Verkäufer mit einem auch noch auf einer Wellenlänge ist. Vertrauen gut Kontrolle besser. Walter warst du denn schon mal Privat bei dem Verkäufer vor Ort???? oder wie hast du Kontakt???? Tel.???? eMail ???? Wie weit Wohnt der Verkäufer von dir Weg???? Offt ist es das beste Persönlich bei ihm vorbeizuschauen und ihn auch das Problem mitzubringen (Das WOMO) so kann er sich selber einen Eindruck machen immer besser als Bilder.

    Wenn du den Verkäufer über eine Mail Adresse anschreibst kann das durchaus sein das er diese garnicht mehr hat. Oder so Wie ich z.b. Ich habe eine e Mail Müll Adresse Heute muss man ja bei Furz und Feuerstein eine Mail Adresse hinterlegen und wird dann zu geballert mit Werbemüll ohne ende. Vielleicht ist es bei deinem Verkäufer auch der Fall und du wunderst dich weil keine Antwort kommt. Ich z.B. sehe da alle 4 Monate mal rein Alles Markieren ohne zu lesen und dann ab in Müll damit.