Ein Vergleich ist idr. nur zu erzielen, wenn der Verkäufer einknickt oder seine Ruhe erkaufen will.
ZitatLeider ist das nicht so einfach, es steht auch drin „ soweit mir bekannt kein Wasserschaden und keine Feuchtigkeitsschaden“
Also das heißt ich muss es wirklich nachweisen dass der Verkäufer davon gewusst hat.
Du hast ein Fahrzeug ohne Gwährleistung gekauft. Da muss man ganz genau prüfen was man kauft. Dafür bezahlt man idr. auch weniger als beim Händler, welche eine Gewährleistung geben muss, muss dann aber auch damit rechnen das man das Risiko welches besteht, selbst trägt.
Der Verkäufer hat das FZ nach bestem Wissen und Gewissen verkauft und von dem Schaden nichts gewusst. Das ist nicht unüblich, denn oft sind auch größere Wasserschäden für viele Nutzer nur schwer zu erkennen.
Ich denke, da gibt es keine große Chance, auch nicht mit Anwalt. Hast Pech gehabt.