Hallo Stefan,
ich kenne das Arbeitsblatt "Gasanlagen in Wohnmobilen" oder wie das Teil heisst jetzt nicht wörtlich, aber es gibt glaube ich keine Ausnahme für eine demontierbare Gasanlage. Und sobald eine Gasanlage vorhanden ist (wenn auch in kurzer Zeit herausnehmbar), unterliegt diese Anlage der Gasabnahme die Du bei der Hauptuntersuchung alle 2 Jahre nachweisen musst und es muss eine Entlüftung des Gaskastens nach aussen vorhanden sein. Eine Schranktür zum Innenraum ist zwar zulässig, aber hier wird eine umlaufende Dichtung zum Innenraum verlangt. Ausserdem dürfen im Gaskasten keine elektr. Geräte (Schalter, Abzweigdosen, Pumpen, usw.) montiert sein, die zu einer Funkenbildung führen können.
Da ein Fahrzeug mit herausnehmbarer Einrichtung ohnehin nicht zum Wohnmobil umgeschrieben wird, unterliegst Du nicht den Mindestanforderungen die für eine Wohnmobilzulassung gefordert werden. Du könntest also ohne Küche zum TÜV fahren und sie nur im Bedarfsfall hineinstellen. Ob Dir das sicher genug ist, magst Du selbst entscheiden. Deshalb gehen ja viele, die einen solchen demontierbaren Umbau realisieren, den Weg, dass sie zum Kochen einen Spiritus- bzw. Benzinkocher verwenden und keine Gasflasche.
Es gab mal Spezialgasbehälter (von REIMO (?), die die für ihre Kastenwagenumbauten verwendet haben). Die hatten nur nach oben eine Öffnungsklappe die luftdicht verschlossen war. Da reichte eine Entlüftung von 2 qcm, aber es passte auch nur max. eine 3 kg-Campingazflasche hinein.
Ich habe vor längerer Zeit mal in einem Forum gelesen, dass jemand für seinen Geländewagenumbau nur mit ganz viel Augen-zu-drücken und weil der Umbauer den Prüfer wohl gut bequatschen konnte, einen herausnehmbaren Küchenblock mit Gasflasche ohne Entlüftung zugelassen bekam. Das lag aber wohl auch an der Begeisterung des Prüfers für ungewöhnliche Fahrzeuge. Es mag dort also einen gewissen "Ermessensspielraum" geben. Das kann Dir aber konkret nur der TÜV selbst beantworten.
Evtl ist der Knackpunkt ja tatsächlich die Frage nach der Umschreibung zum Wohnmobil oder dem Beibehalten der LKW-Zulassung. Ich würde beim TÜV nachfragen. Ich bin dort damals bei meinem ersten Projekt auch mit einem ganzen Fragenkatalog hingegangen und war hinterher schlauer (nicht glücklicher, aber schlauer!). Und als dann bei der Abnahme ein anderer Prüfer von mir Dinge verlangte, die mir der Sachverständige bei meiner Fragestunde nicht gesagt hatte, konnte ich mich sogar erfolgreich auf die dort getroffenen Aussagen berufen.
Beste Grüße, Andreas