Hallo,
ich habe mich telefonisch mit einem Prüfer unterhalten, der Abnahmen bzgl. Gasanlagen durchführen kann bzw. auch darf.
Nun hatte mir dieser Prüfer (ohne das Fahrzeug gesehen zu haben) schon einmal Fragen zu meinem Ausbau gestellt und dabei ist neben
der Zwangsentlüftung auch eine "Zwangsbelüftung" zur Sprache gekommen.
Von der Zwangsentlüftung, die bereits in meinem Dachfenster integriert ist, habe ich durch einschlägige Foren oder Anleitungen im Internet gewusst,
aber von einer Belüftung, die notwendig sein soll für eine Gasabnahme konnte ich bisher nur in Verbindung mit z. Bsp. Backöfen finden.
Ich möchte lediglich einen Einbaukocher und eine Außensteckdose anschließen.
Bei EInbaukochern sollte (laut meiner Information) ein gut lesbarer Hinweis ausreichen, dass bei Betrieb des Kochers eine Belüftung über z. Bsp. ein Fenster
vorgenommen werden muss.
Nur habe ich ein kleines Problem, wenn zusätzlich noch eine Belüftung (die ja dann auch Sommer wie Winter offen sein muss) hinzukommt, ich also
noch einen weiteren Ausschnitt irgendwo machen muss
Ich habe alle Informationen zu Flüssiggasanlagen, die ich im Internet finden konnte, gelesen und auch die Anforderungen
in meinem Ausbau entsprechend berücksichtigt, aber nichts zu einer Zwansbelüftung gefunden..
Die DIN EN 721 2004 liegt mir nur in Auszügen vor, aber vielleicht ist hier ja jemand, der sich damit auskennt!?
gibt es die Vorschrift mit der Belüftung in Verbindung mit einem EInbaukocher wirklich?
Für eine Aufklärung wäre ich Euch wirklich dankbar!
Viele Grüße
Stefan