Abnahme Gasanlage und die DIN EN 721 - wer kann mir genaue Auskunft geben?

  • Hallo,

    ich habe mich telefonisch mit einem Prüfer unterhalten, der Abnahmen bzgl. Gasanlagen durchführen kann bzw. auch darf.

    Nun hatte mir dieser Prüfer (ohne das Fahrzeug gesehen zu haben) schon einmal Fragen zu meinem Ausbau gestellt und dabei ist neben
    der Zwangsentlüftung auch eine "Zwangsbelüftung" zur Sprache gekommen.

    Von der Zwangsentlüftung, die bereits in meinem Dachfenster integriert ist, habe ich durch einschlägige Foren oder Anleitungen im Internet gewusst,
    aber von einer Belüftung, die notwendig sein soll für eine Gasabnahme konnte ich bisher nur in Verbindung mit z. Bsp. Backöfen finden.

    Ich möchte lediglich einen Einbaukocher und eine Außensteckdose anschließen.

    Bei EInbaukochern sollte (laut meiner Information) ein gut lesbarer Hinweis ausreichen, dass bei Betrieb des Kochers eine Belüftung über z. Bsp. ein Fenster
    vorgenommen werden muss.


    Nur habe ich ein kleines Problem, wenn zusätzlich noch eine Belüftung (die ja dann auch Sommer wie Winter offen sein muss) hinzukommt, ich also
    noch einen weiteren Ausschnitt irgendwo machen muss


    Ich habe alle Informationen zu Flüssiggasanlagen, die ich im Internet finden konnte, gelesen und auch die Anforderungen
    in meinem Ausbau entsprechend berücksichtigt, aber nichts zu einer Zwansbelüftung gefunden..

    Die DIN EN 721 2004 liegt mir nur in Auszügen vor, aber vielleicht ist hier ja jemand, der sich damit auskennt!?
    gibt es die Vorschrift mit der Belüftung in Verbindung mit einem EInbaukocher wirklich?

    Für eine Aufklärung wäre ich Euch wirklich dankbar!

    Viele Grüße

    Stefan

    Hymer Compact 474 auf Ducato X250

  • Die einzige mir bekannte Zwangsbelüftung für die Gasanlage ist das Loch im Gaskasten mit entsprechendem Querschnitt. Je nach Kocher muss dieser in einer gasdichten Wanne eingebaut werden und benötigt einen Schlauch nach außen, das ist aber eher ein "Gasablauf" als eine Belüftung.

    Ich vermute mal ganz stark, dass der Prüfer sich auf die TÜV-Anweisung für die Zulassung von Fahrzeugen als Wohnmobil bezieht. Die dort geforderte Be- und Entlüftung sämtlicher Sitzplätze, die gern als Zwangsbelüftung bezeichnet wird, ist die Lüftung des Fahrzeugs. Die ist schon von Natur aus so gestaltet, dass während der Fahrt Fahrtwind in die Kabine dringt (und das ist nicht abschaltbar). Da du wahrscheinlich keine luftdichte Trennwand zwischen Kabine und Wohnteil hast, hat diese noch ihre volle Funktion.


    Gruß

    MadGyver

  • Hallo MadGyver,

    Danke für Deine ( zunächst beruhigende ;) ) Antwort!
    ich sehe es ähnlich und vermutlich wurde da irgend etwas durcheinander gebracht.

    Am besten rufe ich einmal beim Tüv an, um ganz sicher zu gehen.

    Im Netz hab ich sonst auch nichts dazu gefunden.

    Viele Grüße

    Stefan

    Hymer Compact 474 auf Ducato X250

  • Hallo,

    mein Kocher muss auch eine Zwangsbelüftung haben.
    Damit ist aber keine Öffnung nach drausen gemeint sondern der Kocher muss von unten eine Zuluft in einer bestimmten Grösse haben und darf nicht versiegelt sein.
    Vieleicht meint dein Prüfer sowas.
    Noch ein Nachtrag zu meinem Kocher, Mein Prüfer hate auch bedenken bei der Abnahme.
    Das lag daran daß der Kocher nur für den Boot und Yachtbetrieb zugelassen und abgenommen ist.
    Aber da hat er ein Auge zugedrückt.

  • Hallo Spiderdog,
    das könnnte natürlich sein und daran hab ich noch gar nicht gedacht..
    Danke für Deine Ausführung!

    Was hast Du denn für einen Kocher wenn ich fragen darf?

    Gruß Stefan

    Hymer Compact 474 auf Ducato X250

  • Hallo,

    ich denke auch das der Prüfer die vorgeschriebene Öffnung im Gaskasten meint, ein Aufkleber neben dem Kocher, das ein Fenster zu öffnen ist, sollte ausreichen!

    Reiler

  • Hallo Reiler,

    das mit dem Gaskasten hatte ich mit ihm besprochen und natürlich auch beim Ausbau berücksichtigt.
    Es ging hier um die "Zwangsentlüftung", die über die gängige Methode Dachfenster mit eingebauter Entlüftung bereits vorliegt und
    um eine sogenannte Belüftung oder Zwangsbelüftung, die mir nichts sagt

    Das mit dem Kocher sowie belüftetem EInbau, könnte ich noch nachvollziehen, aber sonst

    großes ?


    Danke noch!

    Gruß Stefan

    Hymer Compact 474 auf Ducato X250

  • Eine Zusätzliche Belüftung ist, zumindest wegen der Gasanlage nicht erforderlich. Allerdings hast Du das ja sowieso, da über die Dachluke ja Luft in beide Richtungen strömen kann, und der Duc darüber hinaus noch genügend Öffnungen nach außen hat, die nicht zu sind, (Hohlräume in die unteren Träger) ebenso wie eine Zwangsentlüftung die beim Schließen der Türen einen Überdruck verhindern soll.
    Die Gasanlage im Womo muss ja nur nach DVGW G607 abgenommen werden. und dort sind ausser dem Warnaufkleber keine weitern Forderungen genannt.

    Gruß Dieter

  • Hallo Dieter,

    vielen Dank für diese sehr fachkundige Antwort.
    Damit habe ich zwar gerechnet, aber es nicht wirklich gewusst..

    Ich werde das mit dem Prüfer noch einmal besprechen und ggf. hat er auch was ganz anderes gemeint.

    Meine Anlage ist nun soweit komplett (musste noch zum Einbau des Kochers auf die Arbeitsplattte warten) und
    wenn die Abnahme erfolgt ist (was ich doch hoffe..) , werde ich noch einmal kurz berichten.

    Viele Grüße

    Stefan

    Hymer Compact 474 auf Ducato X250

  • Hallo Stefan,

    ich kenne auch nur die Vorschrift, dass überhaupt eine Belüftungsmöglichkeit vorhanden sein muß, wenn du im Fahrzeug eine offene Flamme betreiben willst. Und diese offene Flamme hast du nur bei einem Gasherd in der althergebrachten Form. Alle anderen Gasgeräte verbrennen in einem nach innen hin geschlossenen System und beziehen ihren für die Verbrennung nötigen Sauerstoff durch separate Frischluftzufuhr von draussen, z.B. Kühlschrank, Heizung, Boiler. Nur der Gasherd brennt wirklich offen im Innenraum des Fahrzeugs und verbraucht somit hier die Luft resp. den Sauerstoff. Deshalb ist auch dieser Aufkleber mit dem Hinweis auf die zu öffnenden Belüftungseinrichtungen in der Nähe des Gasherdes vorgeschrieben.

    Aber nur eine Rückfrage bei dem Sachverständigen, der diese Auskunft gab, kann dir endgültige Sicherheit geben. Mir wäre von einer Änderung diesbezüglich bisher nichts bekannt.

    Beste Grüße und viel Erfolg bei der Fertigstellung, Andreas