Einzelne Geräte eintragen lassen

  • Hallo

    Folgender Sachverhalt. Mein Boiler funktionierte nicht, ich brauchte aber eine Gasprüfung... also Boiler demontiert und austragen lassen.
    Nachdem mein alter Boiler wieder reparieren wurde, stellt sich gerade die Frage ob es möglich ist das einzelne Gerät wieder eintragen zu lassen ohne wieder eine gesamte
    Gasprüfung machen zu lassen. Die letzte Gasprüfung ist ja erst 6 Monate her....

    irgendwelche Erfahrungen?

  • Hallo,
    es muss auf jeden Fall die Anlage wieder abgedrückt werden. Das ist schon ein Bestandteil der Gasprüfung.
    Eine Brennprobe der anderen Geräte ist eigentlich nicht nötig. Was nun eine "Teil"-Gasabnahme kostet, keine Ahnung. Aber eine komplette Abnahme kostet doch auch nicht die Welt. Je nachdem wo man diese durchführen lässt : 25-45 EUR.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Die Gasprüfung an sich ist jetzt nicht die Welt. Man hat mir nur bei der letzten Gasprüfung gesagt, dass beim nächsten mal ein neuer Gasdruckregler und Schläuche fällig werden würden.
    Wenn das der Fall wäre müsste ich die Anlage 1,5 Jahre früher erneuern als eigentlich nötig. Das möchte ich gern verhindern....

  • sorry ... für mich liest es sich grad so, als ob Du auf der Suche nach einer "Freigabe durch das Forum" bist

    grundsätzlich gilt doch Deine Abnahme 2 Jahre /wenn nun an der vorhandenen Anlage etwas repariert wird, sollte der ausführende Fachbetrieb schon wissen, was zu tun ist
    ... wenn Du die Arbeiten selbst durchführst handelst Du eigenverantwortlich und hoffentlich fachgerecht wg. Deiner eigenen Sicherheit.
    weitere Informationen zu Deinen Pflichten findest Du u.a. bei den Fachfirmen oder hier:

    http://www.tuev-nord.de/data/content_i…Wohnmobilen.pdf
    http://www.kues.de/Leistungen/halter/unt_a/g607_priv.aspx

    ... wünsche viel Erfolg bei Einbau und Abnahme bzw. immer eine dichte, funktionierende Gasanlage

    2 Mal editiert, zuletzt von buccaneer (15. März 2013 um 14:44)

  • Ich bin nicht nach der Suche nach einem Freifahrtsschein durchs Forum, weil der mir gar nichts bringt.

    Die Frage ist ob ich ein Gerät eintragen lassen kann ohne gleich eine neue 2 Jahres Prakette zu bekommen, da dann ja Material was eigentlich bis 214 noch ok ist, früher gewechselt werden müsste.

    mehr will ich nicht wissen.
    wer was dazu infos hat ist herzlich willkommen
    Danke

  • Hallo,
    es muss auf jeden Fall die Anlage wieder abgedrückt werden. Das ist schon ein Bestandteil der Gasprüfung.
    Eine Brennprobe der anderen Geräte ist eigentlich nicht nötig. Was nun eine "Teil"-Gasabnahme kostet, keine Ahnung. Aber eine komplette Abnahme kostet doch auch nicht die Welt. Je nachdem wo man diese durchführen lässt : 25-45 EUR.

    Gruss
    Markus

    Da hat Markus Recht. Ist ja logisch. Da das neue Gerät quasi eine potentielle neue Fehlerquelle im Gesamtsystem ist und das System an dem Gasflashenanschluß abgedrückt wird, muß natürlich das gesamte System abgebrückt werden. Ist wirklich keine große Sache. Ich habs zusammen mit einem Freund (Inhaber einer zugelassenen Werkstatt) gemacht. 15min mit Papierkram. Die schläuche kosten ja nicht die Welt (ca. 80 Euro inkl Einbau, soweit ich mich erinnere). Zu dem sind die nicht wegen Boshaftigkeit oder Geldmacherei auszutauschen, sondern zu DEINER Sicherheit. Wenn ich hier manche aus Sicherheitsgründen krampfhaft nach Gasalternativen suchen lese, verstehe ich Dein Sparen an der (nach meiner Meinung) sicherheitsrelevanten Stelle nicht. Die Range der Gasdiskusionen ist interssant. Mein bestelltes Womo hat ne Dieselheizung (Ist halt so, konnte ich mir nicht aussuchen) bin mal gespannt ob die funktioniert. Meine 22 Jahre alte Truma hat mich nie im Stich gelassen.

  • HI
    Nicht unbedingt die ganz leicht Fage,aber ich meine mich zu erinnern das mein Prüfer mal gesagt hat :die Sachen werden bei der nächsten Turnusmäßigen Abnahme eingetragen,war bei mir aber der Gastank .Ist wohl so wie bei den Fahrzeugteilen, die werden auch bei der nächsten HU eingetragen ,zB.Zusatzfedern etc.
    GRuß roma

  • Moin,
    ich würds so sehn,
    dass evtl ne Dichtigkeitsüberprüfung gemacht werden muss (ich in meiner Person würds ja fast schon freiwillig verlangen nach einer Rep), wegen dem neuen Bauteil in der Gasanlage. Würd ich jetzt auch mal aus eigenem Interesse an einer dichten Anlage und somit Sicherheit für Alle nicht für so dramatisch sehen.

    Die Schläuche und Regler müssen dann aber noch nicht getauscht werden, denn das ist ja erst nach 10 Jahren notwendig für eine dann stattfindende neue Prüfung.

    Auf alle Fälle wärst du mit einer neuen Prüfung auch immer auf der sicheren Seite, falls mal irgendwas passieren sollte, was wir natürlich ja wieder nicht hoffen wollen ...