Anhänger für Wohnmobil

  • ich habe gerade nochmal ein wenig gegoogelt und muss mich korrigieren:
    Die 80 Km/h auf Landstraßen gelten nur für die Kombination PKW oder LKW mit Anhänger.
    Sonstige Kraftfahrzeuge, z.B. Wohnmobile mit Anhänger: max. 60 Km/h
    Auch gibt es neue Regeln für die 100 Km/h- Zulassung des Anhängers. Die ABS - Forderung ist anscheinend verschwunden.
    Der reifen-LAstindex ist aber anscheinend jetzt definiert, wenn ich es richtig verstehe.

    hier habe ich die Infos her:
    http://www.ap-anhaengerprofi.de/zulassung_anhaenger_61.html

    Aber um die Eingangsfrage nicht zu vergessen: ein kleiner Anhänger ist im Zugbetrieg hinter dem Wohnmobil (je nach Motorleistung und Beladung des WOMO) kaum wirklich zu merken. Ich habe auch noch keine Bremsprobleme bemerkt. Schwierig finde ich das Rückwärtsfahren mit den kleinen Anhängern, weil man die im Spiegel gar nicht sieht. Wenn man den Hänger dann beim Rückwärtsfahren im Spiegel sieht, ist er schon schief und mit Frontantrieb kaum wieder zurückzurangieren, wenn nicht wirklich viel Platz vorhanden ist. Aber auch das ist natürlich Übungssache und eine Rückfahrkamera hilft natürlich sehr. Das sind meine persönlichen Erfahrungen. Ich persönlich ziehe den Anhänger einer Motorradbühne vor, weil die Bühne bereits 40-50 KG wiegt, dann das Motorrad mit 100 KG, schon bin ich bei mind. 140 KG - da muss schon noch ne ganze Menge Zuladung für die Hinterachse frei sein, wenn es im legalen bereich bleiben soll....vom zul. Gesamtgewicht mal ganz zu schweigen....beim Anhänger habe ich noch die Möglichkeit, zusätzliches Gewicht unterzubringen (aber nur mit schwarzem Nummernschild! :ja )

  • hatte mal einen Duc 14, Bj 89. den habe ich mit Luftfeder, Alufelgen und verstärkter Hinterradbremse auf 3,5 to aufgelastet. Auf der Bühne hatte ich ´ne KTM LC4. Hat trocken so um die 130 Kg gewogen. Wenn ich den ganzen Aufwand rückwirkend betrachte würde ich das nie wieder machen. Für die Hälfte des Geöltes hätte ich auch nen Anhänger mit Kupplung kriegen können... Den 75 PS ist es völlig egal ob mit oder ohne Anhänger - schnell bist Du eh nicht und die paar KG mehr hinterher ziehen was der Anhänger leer wiegt macht den Kohl nicht fett, bzw den Duc nicht noch langsamer. Ob Du mit 75 oder 73 den Berg rauf kriechst ist sch... egal

    Jetzt mit dem 160-er MJ im Pössl fahre ich auch mit Anhänger. 110 auf der AB ist völlig ausreichend und da der Anhänger ein geschlossener Kofferanhänger ist kriege ich ausser dem Moped auch noch ´ne Menge mehr transportiert. Und Berge merke ich gar nicht - warum? :fahren

    Gruß, Stefan

  • wir fahren auch schon seit jahren mit einem hänger und zwei mopeds drauf so in urlaub!habe einen dethleffs mit sage und schreibe 1,9td und sagen umwogenen 82ps!wir haben uns zu dem hänger entschieden,da erstens :das womo auf dem platz stehen bleibt,und wir das land auf den mopeds erkunden können!zweitens:so können wir auch noch die fahrräder mitnehmen!!!

  • Moin,

    in unseren ANHÄNGER, auch ein Koffer, haben wir auch den Roller und jede Menge anderen Kram.

  • Dann setzte ich mal wieder eine Rechtliche Klärung drunter:
    http://www.tuev-nord.de/de/100kmh-Zulassung_2618.htm

    Zitat

    Die technischen Voraussetzungen sind:

    • Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
    • Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg
    • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
    • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
      haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
    • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre


    Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.

    Das ist Fakt und Gesetz in D! PUNKT ( der TÜV muss ja auch für die Freigabe auf 100Kmh das OK geben ), alles andere kann zu Geldstrafen und / oder Punkten führen.

    Zum eigendlichen Thema, ja die Kombi geht ohne ohne Probleme ( also einen Duc 280 + 750Kg Hänger ) und sogar ohne Turbo. ich hatte einen Duc 280 mit Frankia-Aufbau auf 3,2t Tonnen Basis, und einen 750Kg Hänger mit einer kompletten Feldschmiedeausrüstung drinnen ( wegem meinem Job! ), NUR, an Bergen ist bei 40 - 50 Kmh Schluss, man lernt aber schnell Berge zu Umfahren.
    Da der 280er eh nicht so flott ist stört aber eine Tempo 80 Begrenzung auch wenig.
    Wegen dem erhöhtem Verschleiß der Hinterräder sowie der Achse würde ich persönlich auf eine Bühne bei dem Wagen Versichten, bei späteren Fahrzeugen, zb. mit Alko-Rahmen ist sowas eher machbar, aber damals war ja noch die komplette Basis vom Fahrzeug eine Pritsche / ein Transporter, da kann das mit dem verlängertem Drehpunkt zur Achse zu Problemen und erhöhtem Verschleiß führen.
    Gruß
    Olli

  • An unserem Dethleffs alkoven ist eine 100kg Bühne dran, hab ich abgenommen. Trotz Luftfederung ist die Beladen zu schwer.
    Mein Hobby alte Citroen zwingt :ja mich hin und wieder einen 2,0 tonnen Autotransporter mit einem meiner Oldies an den Dethleffs anzuhängen.
    Meine Erfahrung : 500kg Leergewicht Anhänger plus 500-700 kg Auto ( 2cv oder Mehari) sind problemlos . Selbst in den Schwarzwald ( Höllental und dann nach St.Blasien und von dort steil nach oben auf den Dachsberg ) sind problemlos machbar. Ok teilweise im 2. Gang . Sicherheitshalber habe ich vorher !! die beiden Kühlerlüfter auf Funktion überprüft.

    gruß

    t o m

  • Was steht da anders?
    Nenne mal ein Beispiel..


    Hallo Kelte,


    das bezog sich nicht direkt auf Deinen Beitrag!

    Ich hatte im Netz einige Beiträge gelesen und beim antworten nicht deinen Beitrag, der nur wenige Minuten vorher eingestellt wurde,gesehen .


    Für mich wird die Geschichte immer unklarer.

    Mit ABS ohne ABS

    nur 60km/h oder doch 100 km/h auf Landstraße

    Plakette nur am Hänger oder doch auf beidem.


    Ich fahre 100km/h mit einem kleinen Hänger der mit dem Moped beladen ist.

    Achte auf gute Reifen/ Beleuchtung und Ladungssicherung

    Der Rest ist mir inzwischen egal.


    Gruß Heinz

  • Dann setzte ich mal wieder eine Rechtliche Klärung drunter:
    http://www.tuev-nord.de/de/100kmh-Zulassung_2618.htm


    Das ist Fakt und Gesetz in D! PUNKT ( der TÜV muss ja auch für die Freigabe auf 100Kmh das OK geben ), alles andere kann zu Geldstrafen und / oder Punkten führen.


    Is ja komisch zwei Internetseiten mit unterschiedlichen Aussagen, weil bei der Anhängerseite steht ja wirklich nix von ABS ?(

    Ist ein Wohnmobil eigentlich immer dem Bereich "Auto" zuzuordnen ? Oder liegt evtl hier die Krux ?


    Wobei bei der Dekra wir nicht PKW sondern Zugfahrzeug als Begriff verwendet.


    Ich denke einfach diverse Hängerseiten haben "übersehen" dass z.B. viele Wohnmobile so alt sind, dass sie noch kein ABS haben und deswegen wohl den Passus einfach vergessen

  • Ich denke einfach diverse Hängerseiten haben "übersehen" dass z.B. viele Wohnmobile so alt sind, dass sie noch kein ABS haben und deswegen wohl den Passus einfach vergessen

    Das Manko ist ganz einfach, die Anbieter von Anhängern wollen Verkaufen! Und dein PKW mit etwa 1,8t Gesamtgewicht, ABS und andere Spielereien darf einen Hänger mit geeigneten Zubehör mit 100 Km/h ziehen, also hat dieser Anhänger rechtlich für bestimmte Fahrzeuge eine 100 Km/h Zulassung und darf als solcher Verkauft werden! Verschweigen von Tatsachen oder Verdrehen von Wahrheiten ist und war schon immer ein beliebter Verkaufstrick. NUR ein Womo ohne ABS und unter Berücksichtigung des Faktors "
    Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden" darf den selben Anhänger nur mit 80Km/h ziehen, da für diese Kombination KEINE 100 Km/h Zulassung besteht!
    Das bedeutet im kurzen das eine Womo darf mit diesem Hänger 100 fahren und das andere nicht! Ob das Jeweilige Womo den Hänger auch mit 100 Km/h ziehen darf bedarf einer Freigabe vom TÜV, ich kann mich entsinnen ( weiß aber leider nicht mehr wo es stand ) das eine Zeit lang die Tempo 100 Aufkleber nicht nur auf den Hänger muss sondern auch auf das jeweilige Zugfahrzeug müssen.
    es ist recht kompliziert, deshalb steht ja auch auf der Seite vom TÜV

    Zitat

    Wenn Ihnen diese gesetzliche Regelung etwas kompliziert erscheint, sprechen Sie mit uns.
    Wir beraten Sie gerne.

    :haha Und das sagt doch alles aus!
    Olli

  • Hallo

    Nach langer Zeit möchte ich mich auch mal wieder melden.
    Das was KELTE schreibt ist alles genau richtig.

    Bezüglich des Masseverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gilt folgendes:

    Das Leergewicht des Zugfahrzeuges muss so hoch sein wie das Gesamtgewicht des Anhängers.
    Dies ist eine grob vereinfachte Formel die man sich einfach merken kann.

    Wenn das Zugfahrzeug oder der Anhänger eine Stabilisirungseinrichtung hat dann ändern sich diese Werte,
    so dass das Leergewicht des Zugfahrzeuges auch geringer sein kann als das Gesamtgewicht des Anhängers.
    Diese genauen Kg Werte stehen bei dem Anhänger in den Zulassungsbescheinigungen.

    Gruss Manfred

  • @HelmutDucato
    Den Unterschied zwischen grünen und schwarzen Anhänger-Kennzeichen kennst du sicher.

    Bei einem Unfall eines abgehängten oder auch abgelöstem Hänger zahlt die Versicherung nur, wenn der Hänger
    ein schwarzes Kennzeichen führt.


    1. Richtig, wenn der Anhänger (für sich, ganz allein) im öffentlichen Verkehrsraum steht, z.B. unter der Laterne, und (eventuell) ein Fußgänger darüber stolpert, zahlt keine Versicherung, da es ja keine gibt. :(

    2. Der Anhänger ist mit dem Zugfahrzeug verbunden, und somit, mit diesem versichert, selbst, wenn der Anhänger sich, während der Fahrt, vom Zugfahrzeug löst, auf die andere Fahrbahn kommt und dort Schaden anrichtet.
    3. Mit der Kennzeichenfarbe hat dass nichts zutun.

    Diese beiden WOMO-Anhänger benutze ich, ausnahmslos für den Transport des kleinen Oldtimer (650 Kg), sowie für den Piaggio-Roller.
    Beide einachsigen Anhänger (ungebremst und mit besten Reifen ausgestattet, wie übrigens mein WOMO auch!) sind Sportgeräteanhänger und haben somit, jeder ein grünes Kennzeichen!
    Sie kosten mich, außer Pflege, nur alle zwei Jahre Tüv. (Blinklicht links, rechts usw. = 25.00 Euros) :(

    Edit: Bitte beim Thema bleiben - hier: Bin nur in Sorge ob mein Wohnmobil die zusätzliche Last verkraftet.
    Hat jemand Erfahrung damit?!

    Einmal editiert, zuletzt von Lollo_C (7. Januar 2012 um 18:04)

  • Ich glaube, die Verständigungs-Krux liegt hier im Jahr der Zulassung!
    HelmutDucato hat seine Anhänger noch nach der alten 100 km/h-Zulassung laufen. Da war nämlich ABS nicht unbedingt erforderlich. Dafür musste der gesamte Zug als Einheit abgenommen werden. Man bekam ein gesiegeltes, großes 100 km/h Schild für hinten auf den Anhänger und ein kleines 100 km/h Schild für die Windschutzscheibe. In Fahrzeugpapiere wurde nichts eingetragen. Statt dessen erhielt man eine Ausnahmebescheinigung, die mit zu führen war. Damals galt das aber ausschließlich für den geprüften kompletten Zug. Selbst bei Standortwechsel mit neuem Nummernschildern musste die Prozedur beim TÜV oderDEKRA komplett wiederholt werden. Wenn man also den anhänger behielt und ein neues Zugfahrzeug sich kaufte, war es mit den 100 km/h vorbei. Selbst wenn man auf ein stärkeres und schwereres Zugfahrzeug wechselte. Damals ging es auch nur um die Reifen, maximal 6 Jahre alt und Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) und Verhältnis Leergewicht Zugfahrzeug und zul. GG Anhänger. Stabilisatoren waren nicht erforderlich, ebensowenig ABS. Ich habe noch einen kleinen Wohnwagen Bj. 1988, ohne Stabi und ungefedert. Der hatte die 100er Zulassung in Verbindung mit einem Passat Kombi, Bj. ca. 1992 bekommen. Den Passat gibt es nach über 500.000 km auf der Uhr schon lange nicht mehr. Am Wohnwagen, den ich jetzt mit dem größten Opel Insignia-Allrad ziehe, klebt immer noch die alte 100 km-Plakette. Ich benutze diesen alten Wohnwagen noch gelegentlich als Baustellenbüro. Oft wird er nicht mehr bewegt. Aber manchmal, wenn ich es eilig habe, riskiere ich schon mal die hinten angebrachten 100 km/h. ;) Wenn man mit kleinen Wohnwagen, gezogen von einem dicken Insignia mit dem 100er-Schild hinten drauf den Ordnungshütern begegnet, dann gehen die im Allgemeinen nach dem offensichtlichen augenschein davon aus, dass da alles in Ordnung ist. Bis jetzt hatte ich noch keine Probleme. :daumen

    Alle anderen gehen hier im Tread von der neuen Regelung aus. Daher kommen vermutlich die Meinungsverschiedenheiten zu den Angaben von HelmutDucato!
    Und wenn er seine Anhänger für reinen Oldtimertransport zugelassen hat, dann ist das mit der grünen Nummer auch völlig ok, solange er damit nichts anderes transportiert. Wer will ihm beweisen, dass er nicht zu oder von einem Oldtimertreffen unterwegs ist? Im Prinzip reicht es doch, wenn er sich mit 2 anderen Oldtimerfreunden treffen will, um zu fachsimpeln! Ein großes offiziell in der Presse angekündigtes Treffen ist nicht gefordert! Jeder Bootsanhänger hat ne grüne Nummer! Ist da die grüne Nummer etwa berechtigter, wenn der Millionär seine Luxusjacht zum Gardasee überführt? Eine angemeldete Regatta ist dazu nicht erforderlich!

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • Hallo Diesel-Georg,
    da hast Du uns einen tollen Vortrag gehalten. Aber überlege doch mal bitte, ob er dem Threadersteller in irgendeiner Form weiterhilft:


    Ich möchte mir ein Moped unter 100 kg zulegen und mir dafür einen Anhänger für mein Wohnmobil Fiat Ducato 14 280 82 PS TD
    Baujahr 1991 kaufen um das Moped zu transportieren.
    ....
    Bin nur in Sorge ob mein Wohnmobil die zusätzliche Last verkraftet.

    Hat jemand Erfahrung damit?...


    Übrigens kommt Leo aus Wien. ..jetzt bitte nicht noch einmal das Thema mit österreichischen Vorschriften!

    Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
    Wilfried

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    http://hobby600.de --- Hobby 600 - Ein Wohnmobil ist Kult

  • Mir ging es darum einen Streit zu entschärfen. HelmutDucato hatte in einem iunzwischen geschlossenen Thread sich etwas sauer geäussert, was wiederum einigen anderen nicht gepasst hat. Mein letzter Beitrag war :offtopic: was die ursprüngliche Fragestellung betrifft, richtig! Ich wollte nur versuchen eine hier aufgetretene Meinungsverschiedenheit, die sich nach meiner Meinung unnötig zu eskalieren begann, durch einen klärenden Beitrag zu entschärfen.

    Aber auch zur ursprünglichenSache kann ich was beitragen: den leichten Anhänger kann er ziehen, und mit einem Womo unter 3,5 to als Zugfahrzeug darf er auf Österreichs Autobahnen auch 100 km/h fahren, sogar ganz ohne 100er Schild. Und Vignette reicht auch, keine GoBox erforderlich!

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • danke für die Klarstellung.
    Ich glaube, ich habe mit meinen Googeleien auch einen Teil der Missverständnisse verursacht. Tut mir leid.
    Ich war mir eben auch nicht mehr so ganz sicher wegen dem ABS. Meine Info vom Tüv war: "Nur mit ABS"
    Auch die 60 auf Landstraßen sind inzwischen korrigiert - 80 Km/h gelten inzwischen für Wohnmobile plus Anhänger auf Landstraßen.
    So ist das leider, wenn man nicht sehen kann, wie alt der Beitrag im Netz bzw. auch manchmal in Wikipedia bereits ist. Nicht immer steht das Neueste oben :)

    Dann werden Wahrheiten, die mal wahr waren, urplötzlich zur Unwahrheit, ohne dass man es wollte.
    Und es gibt Streit über Dinge, über die man gar nicht streiten muss :)

  • hallo . auch wir wollen dieses jahr mit einen anhänger in den urlaub fahren - haben uns diesen kleinen 750 kg anhänger zugelegt- da steht jetzt der motorroller drin - oben per zwischen wand - der grosse tisch . 5 grosse stühle - der 6 ps aussen border . dann das schlauchboot- und vieles andere was da noch rein past - haben dadurch im wohnmobil viel mehr gewichtsspielraum -

    mal sehen ob das eine gute lösung ist -


    lieben gruss thomas

  • Hallo Diesel-Georg,

    den Anhänger für meinen Kombi habe ich im August 2011 zugelassen. 750 Kg, ungebremst, ohne ABS usw., ansonsten wie auf meinem Bild.
    Mit meinem 3500 Kg - Womo darf ich 100 Km/h sausen und in den Anhängerpapieren ist es auch eingetragen. Ein 100 Km/h Aufklebeschild, welches die Meldestelle abgestempelt hat, habe ich natürlich, von hinten, sichtbar befestigt...

    Und diese "Last" verkraftet mein WOMO :)


    Mit meinem PKW, wenn ich, z.B. den kleinen FIAT - Kombi in die Garage bringe, darf ich, mit dem Anhänger nur 80zig Km/h fahren. Wegen des PKW-Eigengewichtes! So steht es in den Anhängerpapieren :)


    Mit besten Grüßen

    Helmut

    Edit Lollo_C: Da ich mir nicht vorstellen kann, das die letzten Beiträge dem TE weiterhelfen und bevor hier eine Laberrunde entsteht, mache ich diesn Thread zu!

    Einmal editiert, zuletzt von Lollo_C (9. Januar 2012 um 21:06)